gem. §37 Abs.3 SGB XI
Pflegende Angehörige sind bei Pflegegeldzahlungen gesetzlich dazu gehalten, die Sicherstellung der häuslichen Pflege durch eine professionelle Pflegeeinrichtung nachzuweisen. Dieser Pflegeeinsatz muss bei Pflegestufen I und II alle 6 Monate, bei der Pflegestufe III alle 3 Monate durchgeführt werden. Diese Begutachtung ist für sie kostenlos, die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir führen die Begutachtung gerne durch.
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