Pflegekassenkatalog
  gem. §37 Abs.3 SGB XI

Pflegende Angehörige sind bei Pflegegeldzahlungen gesetzlich dazu gehalten, die Sicherstellung der häuslichen Pflege durch eine professionelle Pflegeeinrichtung nachzuweisen.

Dieser Pflegeeinsatz muss bei Pflegestufen I und II alle 6 Monate, bei der Pflegestufe III alle 3 Monate durchgeführt werden.

Diese Begutachtung ist für sie kostenlos, die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir führen die Begutachtung gerne durch.