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Pflegekassenkatalog

Das Erbringen von Behandlungspflege durch examiniertes Personal wird von ihrem Hausarzt verordnet und bedarf der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die dafür nötigen Serviceleistungen übernehmen wir gerne für Sie. Die verschiedenen Tätigkeiten der Behandlungspflegen sind von der Krankenkasse festgelegt und sind wie folgt gestaffelt:

Leistungsgruppe 1 (Behandlungspflege einfacher Art)

  • Injektionen
  • Versorgung eines oder mehrerer Dekubiti
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Gewichtskontrolle zur erforderlichen Flüssigkeitsbilanzierung
  • Augentropfen
  • medizinische Einreibungen/Wickel
  • kontrollierte Eingabe überwachungspflichtiger Medikamente
  • Stoma- und Anus-praeter Versorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-hosen

Leistungsgruppe 2 (Behandlungspflege mit höherem Zeitaufwand)

  • Anlegen oder Wechseln von Verbänden, auch Kompressionsverbänden, Wundversorgung und Wundpflege
  • Umschläge zur Wärme/Kältetherapie
  • Enterale Ernährung über Magensonde
  • Trachea-Stoma-Versorgung, Absaugen
  • Katheterisierung
  • Einlauf

Leistungsgruppe 3 (Behandlungspflege besonders zeitaufwendiger Art)

  • Infusionstherapie
  • Parentale Ernährung
  • Pflege von ZVK, Pflege von Port Systemen
  • Versorgung von Beatmungspatienten
  • Hebe- und Senkeinlauf
  • Digitales Ausräumen